Artikel in „oberland Alternativ“ 12/2016
Betreiber von Kläranlagen sind in der Regel Kommunen beziehungsweise die damit beauftragen Abwasserbetriebe oder -verbände, in einigen Fällen auch Industrieunternehmen, letztere jedoch meist für das eigene Werksgelände.
Die geltenden gesetzlichen Vorschriften verpflichten die Betreiber von Kläranlagen, deren Abwässer in öffentliche Gewässer eingeleitet werden, den Ausstoß laufend zu analysieren oder – bei kleineren Anlagen – regelmäßig engmaschig zu beproben. Seit rund 30 Jahren werden hierzu unter anderem auch Geräte unserer Firma eingesetzt.
Was eine laufende Abwasserkontrolle bewirken kann, erfahren Sie im Artikel.